ESComputer

 

1. Allgemeines

a) Für die Geschäftsbeziehungen zwischen uns und unseren gewerblichen und privaten Kunden gelten ausschließlich die nachfolgenden allgemeinen Geschäftsbedingungen, es sei denn, dass etwas anderes von uns ausdrücklich schriftlich vereinbart bzw. schriftlich bestätigt ist.

b) Die Lieferungen, Leistungen und Angebote der Firma ESC Egon Stadtmüller Computer Hard & Software erfolgen ausschließlich auf Grund dieser Geschäftsbedingungen. Diese gelten somit auch für alle künftigen Geschäftsbeziehungen.

2. Angebote, Lieferungen und Leistungen

a) Irrtümer und Druckfehler in Angeboten sind vorbehalten.

b) Die Angebote von uns sind freibleibend und unverbindlich und verstehen sich vorbehaltlich der Selbstbelieferung durch unseren Lieferanten. Ein Vertrag kommt erst mit der schriftlichen Auftragsbestätigung von ESC, spätestens jedoch durch Entgegennahme der Lieferung/Leistung durch den Kunden zustande.

c) ESC ist berechtigt, von Verträgen zurückzutreten, sofern Tatsachen eintreten, die aufzeigen, dass der Kunde nicht kreditwürdig ist.

d) Dem Kunden zumutbare technische und gestalterische Abweichungen von Angaben in Prospekten, Katalogen und schriftlichen Unterlagen, sowie Modell-, Konstruktions- und Materialänderungen im Zuge des technischen Fortschritts und der weiteren Entwicklung bleiben vorbehalten, ohne dass hieraus Rechte gegen ESC hergeleitet werden können.

e) Die Preise verstehen sich, falls nicht anders schriftlich vereinbart, zuzüglich Verpackung, Transport, Frachtversicherung, zuzüglich der jeweils am Auslieferungstag gültigen Mehrwertsteuer ab Lager Mömbris.

f) Eine Anlieferung und Aufstellung von Geräten und Installation von Programmen durch uns sowie die Anleitung und Schulung von Bedienpersonal erfolgt auf gesonderte Rechnung zu Lasten des Kunden, soweit nicht ausdrücklich anders vereinbart wurde.

g) Das Recht zu zumutbaren Teillieferungen und deren Fakturierung bleibt ESC ausdrücklich vorbehalten.

h) Der Liefertermin wird nach dem voraussichtlichen Leistungsvermögen von ESC vereinbart und versteht sich unverbindlich und vorbehaltlich rechtzeitiger Selbstlieferung und unvorhergesehener Umstände und Hindernisse. Derartige Ereignisse verlängern den Liefertermin entsprechend. Ein Anspruch des Kunden auf Schadenersatz wegen Lieferverzuges ist in jedem Fall ausgeschlossen.

i) Liefertermine und- fristen gelten immer nur bei schriftlicher Vereinbarung und beginnen frühestens ab Auftragsbestätigung durch uns. Die Einhaltung von Fristen setzt voraus, dass der Käufer seine vertraglichen Pflichten, insbesondere seine Zahlungsverpflichtungen, rechtzeitig und vollständig erfüllt.
  
j) Lieferverzug liegt vor, wenn bei uns oder im Betrieb des Lieferanten oder in einem anderen für ihn arbeitenden Betrieb durch höhere Gewalt oder andere außergewöhnliche Umstände oder Streik oder Aussperrung eine Frist- oder Terminüberschreitung verursacht wird und diese Umstände dazu führen, dass wir nicht rechtzeitig liefern können. Der Kunde wird unverzüglich vom Vorliegen der vorgenannten Verursachungsfälle informiert, sobald wir davon Kenntnis erhalten haben. Der Eintritt vorstehender Ereignisse führt zu einer entsprechenden Verlängerungen der Lieferzeiten. Wird eine Verlängerung für den Kunden nachweislich unzumutbar und sind Teillieferungen für ihn ohne Interesse, so steht ihm das gesetzliche Rücktrittsrecht zu. Der Rücktritt ist schriftlich zu erklären.

3. Eigentumsvorbehalt

a) Alle gelieferte Ware und Programme bleiben bis zur vollständigen Bezahlung Eigentum von ESC.

b) Der Kunde hat die Waren bis zum Eigentumsübergang ordnungsgemäß zu bewahren. Auf verlangen hat uns der Kunde alle erforderlichen Auskünfte über Bestand und Aufbewahrungsort der in unserem Eigentum stehenden Waren und Programme zu geben.

c) Im Falle des Zahlungsverzuges sind wir berechtigt, auch ohne Ausübung des Rücktritts und ohne Nachfristsetzung auf Kosten des Käufers die einstweilige Herausgabe der in unserem Eigentum stehenden Waren zu verlangen. Wir sind berechtigt, über die herausgeforderte Lieferung nach Ankündigung anderweitig zu verfügen und nach Zahlung den Käufer binnen üblicher Lieferfrist neu zu beliefern.

4. Gewährleistung

a) ESC gewährleistet, dass die Vertragsprodukte nicht mit wesentlichen Mängeln, zu denen auch das Fehlen zugesicherter Eigenschaften gehört, behaftet sind. Die Herstellung der Vertragsprodukte erfolgt mit der gebotenen Sorgfalt. Die Parteien sind sich jedoch darüber bewusst, dass es nach dem Stand der Technik nicht möglich ist, Fehler der Software unter allen Anwendungsbedingungen auszuschließen .

b) Von der Gewährleistung ausgeschlossen sind insbesondere Mängel bzw. Schäden, die zurückzuführen sind auf: betriebsbedingte Abnutzung und normalen Verschleiß, unsachgemäßen Gebrauch, Bedienungsfehler und fahrlässiges Verhalten des Kunden, Betrieb mit falscher Stromart oder -Spannung sowie Anschluss an ungeeignete Stromquellen, Brand, Blitzschlag, Explosion oder netzbedingte Überspannungen, Feuchtigkeit aller Art, falsche oder fehlerhafte Programm-, Software- und/oder Verarbeitungsdaten sowie jegliche Verbrauchsteile, es sei denn, der Kunde weist nach, dass diese Umstände nicht ursächlich für den gerügten Mangel sind. Die Gewährleistung entfällt ferner, wenn Seriennummer, Typenbezeichnungen oder ähnliche Kennzeichen entfernt oder unleserlich gemacht wurden.

c) Die Gewährleistungsfrist beträgt 24 Monate und beginnt mit Gefahrübergang. Diese Frist ist eine Verjährungsfrist und gilt auch für den Ersatz von Mangelfolgeschäden, soweit keine Ansprüche aus unerlaubter Handlung geltend gemacht werden.

d) Offensichtliche Mängel müssen unverzüglich, d.h. ohne schuldhaftes Verzögern, spätestens aber innerhalb von 8 Tagen vom Käufer schriftlich gerügt werden. Für versteckte Fehler gelten die gesetzlichen Bestimmungen. Bei berechtigten Mängeln haben wir nach unserer Wahl das Recht zur Nachbesserung oder Ersatzlieferung; erst nach 3-maligem Fehlschlag kann der Käufer Rückgängigmachung des Kaufvertrages oder Minderung des Kaufpreises verlangen.

e) Ergibt die Überprüfung einer Mängelanzeige, dass ein Gewährleistungsfall nicht vorliegt, ist ESC berechtigt, für alle Aufwendungen Ersatz zu verlangen. Kosten der Überprüfung und Reparatur werden zu den jeweils gültigen Servicepreisen von ESC berechnet. Im übrigen gelten die jeweils aktuellen Servicebedingungen von ESC.

f) Im Gewährleistungsfall muss das defekte Teil bzw. Gerät und eine genau Fehlerbeschreibung sowie eine Kopie der Rechnung, an ESC Egon Stadtmüller Computer Hard & Software, Rappach 49, 63776 Mömbris, zur Reparatur eingeschickt bzw. angeliefert werden. Die Geräte müssen frei eintreffen. Bei unfrei eingesandten Geräten kann ESC die Annahme verweigern. Der Käufer hat bei Einsendung der zu reparierenden Geräte dafür Sorge zu tragen, dass auf diesen befindliche Daten, die ihm wesentlich sind, durch Kopien gesichert werden, da diese bei Reparatureingriffen verloren gehen können. ESC übernimmt keine Haftung für verloren gegangene Datenbestände und hieraus resultierende Folgeschäden.

5. Haftung und weitergehende Gewährleistung

Soweit sich aus diesen Bestimmungen nichts anderes ergibt, sind weitergehende Ansprüche des Käufers - gleich aus welchen Rechtsgründen - ausgeschlossen. ESC haftet deshalb nicht für Schäden, die nicht am Liefergegenstand selbst entstanden sind, insbesondere haften wir nicht für entgangenen Gewinn oder sonstige Vermögensschäden des Käufers. Der Ausschluss gilt insbesondere auch für Ansprüche wegen Verschuldens bei Vertragsschluss, Verletzung von Nebenpflichten und Produzentenhaftung gem. § 823 BGB.

6. Herstellergarantie

Haben Komponenten oder Neugeräte Herstellergarantiezeit, die die gesetzliche Garantiezeit überschreitet, so ist im Garantiefall die Ware direkt an den Hersteller zu senden bzw. vom Hersteller abzuholen, bei "Vor-Ort-Service". Eine Abwicklung über uns ist nur nach vorheriger Absprache  möglich. Wir haften für die Erfüllung der Herstellergarantie in keinem Fall, selbst wenn sie in Auftrag und Rechnung ausdrücklich erwähnt werden.

7. Gebrauchtteile

Für alle Gebrauchtteile gilt eine Funktionsgarantie von 8 Kalendertagen ohne Zusage von Eigenschaften. Gebrauchtteile werden nach Garantieablauf NICHT zurückgenommen oder getauscht.

8. Widerrufsrecht bei Verbraucherverträgen

Verbraucher sind berechtigt, ihre auf den Abschluss eines Vertrages, der zwischen uns und dem Verbraucher unter ausschließlicher Verwendung von Fernkommunikationsmitteln abgeschlossen wird, gerichtete Willenserklärung innerhalb von zwei Wochen zu widerrufen. Die Widerrufsfrist beginnt bei der Lieferung von Waren mit dem Tag des Wareneingangs beim Empfänger und bei Dienstleistungen mit dem Tag des Vertragsabschlusses. Die Widerrufsfrist beginnt aber nicht, bevor wir unseren Informationspflichten gemäß § 3 Abs. 1 S. 2 des Fernabsatzgesetzes nachgekommen sind, z. B. sie unsere Kundeninformationen erhalten haben. Der Widerruf muss keine Begründung enthalten und schriftlich, auf einem dauerhaften Datenträger oder durch Rücksendung der Ware erfolgen; zur Fristwahrung genügt die rechtzeitige Absendung. Für den Fall des fristgerechten Widerrufs seiner Willenserklärung ist der Verbraucher nicht mehr an seine auf den Abschluss eines Vertrages mit uns gerichtete Willenserklärung gebunden. Sollten der Verbraucher zur Finanzierung des an uns zu zahlenden Preises (ganz oder teilweise) einen Kreditvertrag mit uns abgeschlossen haben, ist er auch an die auf den Abschluss des Kreditvertrages gerichtete Willenserklärung nicht mehr gebunden, wenn er fristgerecht von seinem Widerrufsrecht Gebrauch gemacht hat.  Das Widerrufsrecht besteht u. a. nicht bei Verträgen: Die weiteren Rechtsfolgen des fristgerechten Widerrufs richten sich nach § 361 a des Bürgerlichen Gesetzbuchs und bei Vorliegen eines Kreditvertrages ggf. zusätzlich nach § 4 des Gesetzes über Fernabsatzverträge vom 27. Juni 2000.